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VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18.KS |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28 Abs 2 S 1 HBesG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 3 HBesG, Art 3 GG, § 9 Abs 8 S 3 ArbPlSchG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 HBesG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 2 HBesG
Anerkennung von Vordienstzeiten als Zeitsoldat bei einem Studienrat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Danach verletzt eine Norm dann den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09 m.w.N.).Die gerichtliche Prüfung ist infolgedessen darauf beschränkt, ob sich die Ungleichbehandlung als evident sachwidrig erweist oder dem Handeln des Besoldungsgesetzgebers von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen (BVerfG, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09 m. w. N.).
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Denn der Gesetzgeber besitzt im Bereich der Besoldung einen weiten Spielraum politischen Ermessens, innerhalb dessen er das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen kann (BVerfG, Urt. v. 14.02.2012 - 2 BvL 4/10). - BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Das Gericht folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 E 1341/17 - juris), wonach bei wiederkehrenden Leistungen aus einem Beamtenverhältnis nicht mehr der sog. Statusstreitwert, also der 24-fache Monatsbetrag der Differenz zwischen gewährten und begehrten Bezügen, heranzuziehen ist (anders noch BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, NVwZ-RR 2000, 188 f, noch zur alten, aber wortgleichen Fassung des GKG).
- VG Berlin, 07.02.2018 - 28 K 438.15
Anerkennung vordienstlicher Tätigkeiten bei der Bemessung des Grundgehalts eines …
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Dies ist hier nicht der Fall, denn der Kläger wurde in Hessen in der Laufbahn des höheren Schuldienstes eingestellt, wohingegen er sich in der Bundeswehrzeit in einer dem gehobenen Dienst vergleichbaren Laufbahn (Offizierslaufbahn) befand (zu dem Vergleich zwischen Laufbahnen der Soldaten und der Beamten vgl. VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 07. Februar 2018 - 28 K 438.15 - VG Halle (Saale), Urteil vom 23. September 2015 - 5 A 144/14 -, jeweils zit. nach juris). - VGH Hessen, 19.12.2017 - 1 E 1341/17
Streitwert bei Unfallausgleich auf der Grundlage eines Grades der …
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Das Gericht folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 E 1341/17 - juris), wonach bei wiederkehrenden Leistungen aus einem Beamtenverhältnis nicht mehr der sog. Statusstreitwert, also der 24-fache Monatsbetrag der Differenz zwischen gewährten und begehrten Bezügen, heranzuziehen ist (anders noch BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, NVwZ-RR 2000, 188 f, noch zur alten, aber wortgleichen Fassung des GKG). - VG Wiesbaden, 01.10.2012 - 3 K 692/11
Zur Anerkennung förderlicher Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit als …
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Eine Gleichwertigkeit ist dann gegeben, wenn die Vortätigkeit ihrer Bedeutung nach - d.h. der Wertigkeit und Schwierigkeit nach - einer Tätigkeit der Laufbahngruppe, für welche die Erfahrungszeit anerkannt werden soll, entspricht (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 01. Oktober 2012 - 3 K 692/11.WI -, juris). - VG Bremen, 08.08.2017 - 6 K 1377/17
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Insoweit nimmt das Gericht Bezug auf die überzeugend begründeten Ausführungen des VG Bremen in seinem Urteil vom 08. August 2017 (- 6 K 1377/17 -, Rn. 26, juris). - VG Halle, 23.09.2015 - 5 A 144/14
Anerkennung von Erfahrungszeiten
Auszug aus VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2935/18
Dies ist hier nicht der Fall, denn der Kläger wurde in Hessen in der Laufbahn des höheren Schuldienstes eingestellt, wohingegen er sich in der Bundeswehrzeit in einer dem gehobenen Dienst vergleichbaren Laufbahn (Offizierslaufbahn) befand (zu dem Vergleich zwischen Laufbahnen der Soldaten und der Beamten vgl. VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 07. Februar 2018 - 28 K 438.15 - VG Halle (Saale), Urteil vom 23. September 2015 - 5 A 144/14 -, jeweils zit. nach juris).
- VG Kassel, 02.08.2023 - 1 K 1512/21
Keine Hauptberuflichkeit von Grund- und Feldwebelausbildung bei der …
Durch die Regelbeispiele des § 29 Abs. 1 S. 3 HBesG (sachlicher Zusammenhang der Anforderungsprofile, konkret nützliche Fähigkeiten) wird deutlich, dass nicht schon eine abstrakte Nützlichkeit ausreicht, sondern dass es konkret auf den jeweiligen Dienstposten und dessen spezifische Anforderungen ankommen soll (VG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2020 - 1 K 2935/18.KS -, juris).Dagegen ist das Amt eines Steuerinspektors dem gehobenen Dienst, nach neuerer Bezeichnung der zweiten Laufbahngruppe, erstes Einstiegsamt zuzuordnen (VG Halle (Saale), Urteil vom 23. September 2015 - 5 A 144/14 -, juris; VG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2020 - 1 K 2935/18.KS -, juris, mit gleichem Ergebnis zur Anrechnung von Offizierszeiten für den höheren Dienst des Landes).
- VG Berlin, 30.08.2021 - 26 K 528.19 Dies ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit ihrer Bedeutung, das heißt Wertigkeit beziehungsweise Schwierigkeit nach mindestens einer Tätigkeit der jeweiligen Laufbahngruppe, für welche die Erfahrungszeiten angerechnet werden soll, entspricht (vgl. VG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2020 - 1 K 2935/18.KS -, juris Rn.39).
- VG Kassel, 25.10.2021 - 1 K 2051/20
Rückwirkende Neufestsetzung der Besoldung nach länderübergreifender Versetzung
Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass das aufnehmende Bundesland an Rechtsnormen des abgebenden Bundeslandes gebunden wäre, was mit der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes nicht in Einklang zu bringen wäre (vgl. VG Kassel, Urteil vom 18. Juni 2020 - 1 K 2935/18.KS -, juris; so auch VG Gießen, Urteil vom 13. Januar 2021 - 5 K 4074/18.GI -, n.v.).